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Warum zum Notar?

Als Notar (Amtssitz Witten) bin ich ein unabhängiger und neutraler Berater meiner Mandanten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle - bspw. an einem Immobilienkaufvertrag Beteiligten - über die rechtlichen Folgen eines Vertrages aufgeklärt werden. Meine Aufgabe ist es dafür zu sorgen, dass eine ausgeglichene Vereinbarung abgeschlossen wird, bei der die Risiken, die sich ergeben können, möglichst gerecht verteilt und gering gehalten werden. Bei einem Immobilienkaufvertrag ist bspw. der Verkäufer davor zu schützen, dass er sein Eigentum verliert, ohne den vereinbarten Kaufpreis zu erhalten. Umgekehrt ist dafür zu sorgen, dass der Käufer nicht den Kaufpreis zahlt, ohne dass sichergestellt ist, dass er auch der Eigentümer der Immobilie wird.

Durch meine Tätigkeit soll auch erreicht werden, dass öffentliche Verzeichnisse, die von besonderer Verlässlichkeit sind, aktuell und inhaltlich korrekt bleiben. Dies gilt insbesondere für das Grundbuch und das Handelsregister.

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Immobilienkauf – wir klären Sie auf

Wann genau wird der Käufer zum Eigentümer und zu welchem Zeitpunkt muss der Kaufpreis gezahlt werden? Wir haben für Sie alle wichtigen Fragen zum Immobilienkauf zusammengefasst und verständlich beantwortet.

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Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bestimmte Verträge und Erklärungen zwingend vor einem Notar abzugeben sind, damit sie wirksam sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • Kaufverträge über Grundstücke / Häuser / Wohnungen
  • Immobilienübertragungen / Schenkungen
  • Die Bestellung von Grundschulden
  • Die Bestellung von Grunddienstbarkeiten wie Wegerechten, Leitungsrechten usw.
  • Die Gründung einer GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
  • Der Verkauf / Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH / UG (haftungsbeschränkt)
  • Die Bestellung von GmbH-Geschäftsführern, die Erteilung von Prokura
  • Die Eintragung von Personengesellschaften OHG / KG
  • Der Abschluss eines Erbvertrages, eines Erbverzichtes, eines Pflichtteilsverzichtes oder Zuwendungsverzichtes
  • Der Abschluss eines Ehevertrages

Daneben gibt es Erklärungen, die vor einem Notar abgegeben werden können. Dieser sorgt dann für die Einhaltung der zu beachtenden Formalien und die Beratung der Mandanten. Hierzu gehören bspw.:

  • Die Errichtung eines Testamentes
  • Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht
  • Die Beantragung eines Erbscheines
  • Die Erbausschlagung

Was macht der Notar nach der Beurkundung?

Im Anschluss an eine notarielle Beurkundung gibt es für den Notar noch allerhand zu tun. Damit bei einem Immobilienkauf oder bei einer Immobilienübertragung der Erwerber auch im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wird, übersendet der Notar den Kaufvertrag an das Grundbuchamt. Das Grundbuchamt informiert den Notar, sobald im Grundbuch die Eintragungen erfolgt sind, der dann wiederum die an dem Kaufvertrag Beteiligten informiert.

Damit bei einem Immobilienkauf der Kaufpreis auch sicher gezahlt werden kann, sorgt der Notar dafür, dass Grundschulden, die noch für die Bank des Verkäufers im Grundbuch eingetragen sind, gelöscht werden können. Ferner wird die jeweilige Gemeinde – bspw. die Stadt Witten – bei einem Hauskauf informiert, da dieser ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht. Auch die zuständigen Finanzämter werden informiert, so bspw. die Grunderwerbsteuerstelle und bei Immobilienübertragungen auch die Schenkungsteuerstelle.

Testamente und Erbverträge werden vom Notar im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, und dann beim Nachlassgericht in Witten hinterlegt, damit diese dort im Erbfall eröffnet werden können. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden vom Notar ebenfalls registriert, und zwar im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Das Original der Vorsorgevollmacht bleibt aber beim Notar in dessen Urkundensammlung.

Bei der Gründung einer GmbH sowie der Anmeldung einer OHG oder KG sorgt der Notar für die erforderlichen Eintragungen im Handelsregister. Da Witten kein eigenes Handelsregister hat, ist das Amtsgericht Bochum zuständig. Die Meldungen an das Handelsregister erfolgen nur noch elektronisch. Nur Notare verfügen über die erforderliche Anbindung an das Handelsregister, was ein weiterer Grund dafür ist, dass alle Handelsregisteranmeldungen bei einem Notar erfolgen müssen.